Unternehmensinterne Beschwerdeverfahren

Mit dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollen Menschen, die Hinweise auf Missstände in Behörden oder Unternehmen geben, durch das Gesetz vor möglichen Benachteiligungen geschützt und so Hemmnisse abgebaut werden. 

Alle Beschäftigten, Lieferanten und Geschäftspartner des Unternehmens Karl Casper GmbH & Co. KG sowie Dritte haben die Möglichkeit, Verdachtsmomente zu Verstößen gegen menschen- oder umweltrechtliche Bestimmungen oder den Verhaltenskodex des Unternehmens Karl Casper GmbH & Co. KG zu melden. Dabei ist es unerheblich, ob der mutmaßliche Verstoß von einer Gesellschaft, einem Beschäftigten, einem Geschäftspartner oder einem mittelbaren oder unmittelbaren Lieferanten des Unternehmens begangen wurde. Hinweise können mithilfe eines Online-Formulars eingereicht werden.

Das Online-Formular besteht aus verschiedenen Feldern, darunter sind Pflichtfelder, die zwingend ausgefüllt werden müssen. Durch „Senden“ wird die Meldung direkt und ausschließlich an die interne Meldestelle übermittelt. Die hinweisgebende Person erhält vom System einen 16-stelligen Code – dieser dient für die zukünftige Kommunikation mit der internen Meldestelle.

Die interne Meldestelle führt eine erste Einschätzung der Meldung durch. Bei Vorliegen aller relevanten Informationen leitet diese bei Bedarf vertraulich an die jeweils zuständige Stelle weiter. Gemeinsam mit der zuständigen Stelle wird eine Prüfung vorgenommen, ob gesetzliche oder unternehmensinterne Vorgaben verletzt wurden. Je nach Fall werden externe Juristinnen bzw. Juristen hinzugezogen. Wenn die hinweisgebende Person der Kontaktaufnahme zugestimmt hat, können mögliche Rückfragen geklärt und der Sachverhalt gemeinsam besprochen werden.

Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sich seine Aussagen als üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) entpuppen.

Das Unternehmen toleriert weder Benachteiligungen noch Vergeltungsmaßnahmen gegenüber der hinweisgebenden Person - auch wenn sich die Meldung im Nachhinein als unbegründet erweist. Beschäftigte, Lieferanten und Geschäftspartner des Unternehmens sowie Dritte müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie hinweisgebende Personen Repressalien aussetzen.

Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird regelmäßig bzw. anlassbezogen überprüft. Ein solcher Anlass liegt vor, wenn das Unternehmen mit einer wesentlich veränderten oder erweiterten Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder in seiner Lieferkette rechnen muss, zum Beispiel durch die Einführung neuer Produkte, die Aufnahme neuer Projekte oder die Gründung eines neuen Geschäftsfelds.

Link: https://karl-casper-gmbh-co-kg.hinweis.digital/

 

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Unser Dienstleister für die interne Meldestelle:
DIP Datenschutz GmbH
Ludwigsburg / Groenerstrasse 25